Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere ABOs und Gutscheine

AGBs für unsere Abos und Gutscheine


§1 Gegenstand
a) Gebühren sind per Vorkasse zum ersten Unterrichtstermin per Überweisung auf das Gebührenkonto der Kronberger Musikwerkstatt zu entrichten.
Sie beinhalten folgende Anzahl an Unterrichtseinheiten:
3 Einheiten, 5 Einheiten und 10 Einheiten
b) Das Unterrichtsintervall beträgt 30 bzw. 45 Minuten im Einzelunterricht. Ein Abo hat eine Gültigkeit von 6 Monaten ab Kaufdatum.

§2 Umtausch und Rückgabe
Es besteht kein Umtauschrecht bzw. Rückgaberecht mittels Geldrückgabe. Die Abos sind nicht übertragbar.

§3 Unterrichtstermin
a) Die Terminabsprache kann telefonisch oder per Email erfolgen. Die Kontaktmöglichkeiten sind wie folgt:
Telefon: 06173 9 647 657
E-mail: ssb@kronberger-musikwerkstatt.de
b) Es ist immer nur die Buchung eines Termins unter der Berücksichtigung einer Vorlaufzeit von min. 7 Werktagen möglich. Es besteht kein Anspruch auf einen regelmaßigen festgelegten Termin.
c) Termin-Stornierungen müssen mindestens 48 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Erfolgt keine Stornierung oder nicht im genannten Zeitraum, wird die Unterrichtseinheit als erteilt gewertet und abgerechnet.

§4 Zahlung
a) Die Gebührenzahlung des Abos oder Gutscheins ist per Überweisung auf das folgende Konto vorzunehmen. Fälligkeit ist der erste Unterrichtstermin.
Kronberger Musikwerkstatt
IBAN DE88 5125 0000 0055 0132 68
BIC HELADEF1TSK
Taunus Sparkasse Kronberg
b) Die Rechnungsstellung erfolgt bei Ausstellung des Abo-Tickets oder Gutscheins.

§5 Unterrichtsfreie Zeiten
Die unterrichtsfreien Zeiten lehnen sich an die Schulferien des Landes Hessen an. Darüber hinaus findet an den gesetzlichen/kirchlichen Feiertagen sowie in der Karnevalswoche kein Unterricht statt. Der Unterricht findet an 36 Kalenderwochen im Jahr statt. Die unterrichtsfreien Zeiten sind auf der Internetpräsenz der Musikwerkstatt veroffentlicht.

§6 Haftung und Hausordnung
a) Es gilt die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Kinderwagen, Fahrräder sowie Wertgegenstände, Geld und Instrumente wird keine Haftung übernommen.
b) Spielzeug, Speisen und Getränke dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgebracht werden.

 

Foto- und Videoerlaubnis:

Bild-, Ton- und Filmaufnahmen, die im Kontext der Musikschularbeit der Kronberger Musikwerkstatt entstehen, dürfen im Rahmen der pädagogischen Arbeit sowie der Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden.